Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ferienwohnung Relax (AGB)
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 An- und Abreise
§ 5 Ferienwohnung und Haftung des Mieters
§ 6 Haustiere
§ 7 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
§ 8 Reiserücktritt
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
§ 10 Haftung des Vermieters
§ 11 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
§ 12 Gerichtsstand
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienwohnung RELAX zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Vermieterin. Die Leistungen der Vermieterin erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind untersagt.
Die Ferienwohnung befindet sich als Einliegerwohnung im 1. OG des Wohnhauses der Vermieterin.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungsanfragen sind über die Webseite www.fewo-bernau.com, per E-Mail fewo@fewo-bernau.com oder telefonisch an +49 163 7753059 zu richten.
Wenn die Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum zur Verfügung steht, erhält der Interessent kurzfristig eine schriftlich Bestätigung einschließlich des Mietpreises per E-Mail. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Bezahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist die Buchung rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung in Höhe von 100 % des Mietpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Tritt der Mieter später von der Reise zurück, erhält er den Mietpreis voll oder anteilig (siehe § 8 Reiserücktritt) erstattet.
Nebenkosten für Energie, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall sind im Mietpreis enthalten.
§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Tag der Anreise vor Ort persönlich durch die Vermieterin oder dessen Beauftragten. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11 Uhr morgens zu verlassen. Die Schlüssel werden im Schlüsselkorb im Flur hinterlegt.
Die Wohnung ist am Abreisetag, mit Ausnahme der Handtücher und Bettwäsche, gereinigt zu hinterlassen.
Das Geschirr ist zu reinigen und einzuräumen, Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank soll ausgeräumt und gereinigt sein.
§ 5 Ferienwohnungen und Haftung des Mieters
Die Ferienwohnung wird in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollte dem Mieter während des Aufenthalts ein Mangel auffallen, so ist er dazu verpflichtet, die Vermieterin in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden ab 20 Euro am Mietobjekt und dem Inventar, z.B. bei Schäden am Fußboden, am Mobiliar und am Inventar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
§ 7 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten maximal 2 Personen genutzt werden.
Besuche und Aufenthalte weiterer Personen bedürfen der ausdrücklichen gesonderten Zustimmung der Vermieterin.
(2) Von 22 Uhr bis 07 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(3) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Mieter zur Vermeidung von Schimmelbildung verpflichtet, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min. Die Dachfenster sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Bei Zuwiderhandlungen wird dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von 100 Euro in Rechnung gestellt.
(5) Der kostenfreie PKW-Parkplatz für 1 PKW befindet sich im Carport. Es gibt eine eingeschränkte Wendemöglichkeit. Größere Fahrzeuge sind auf der Straße zu parken. 2 kostenfreie Fahrradstellplätze befinden sich vor der Haustür.
(6) Die Nutzung des Gartens ist nicht gestattet.
(7) Die Vermieterin hat in unvorhersehbaren Fällen ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder aus akuten technischen Gründen. Sofern der Mieter erreichbar ist, wird dieser zuvor informiert.
(8) Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Ferienwohnungen einverstanden.
Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist die Vermieterin dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt ist die Vermieterin verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Erstattung zurückzuzahlen.
Ein Reiserücktritt muss durch den Mieter schriftlich erfolgen.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
bis zu 60 Tagen vor dem Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises
bis zu 45 Tagen vor dem Anreisetag 75 % des vereinbarten Preises
bis zu 30 Tagen vor dem Anreisetag 50 % des vereinbarten Preises
bis zu 10 Tagen vor dem Anreisetag 25 % des vereinbarten Preises
bis 5 Tagen vor Anreisetag oder Nichtanreise 0 % des vereinbarten Preises.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von Seiten der Vermieterin - in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeberin) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen - beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch die Vermieterin kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
§ 10 Haftung des Vermieters
Die Vermieterin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
§ 11 Gestattung zur kostenfreien Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Die Vermieterin unterhält in ihrer Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
§ 11.1 Zugangsdaten
Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung von uns und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§ 11.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§ 12 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bernau bei Berlin zuständig.
|
